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AGB // DSGVO

I. Allgemeines

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, alle Grundelemente, die während des vereinbarten Zeitrahmens geschehen, festzuhalten. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

 

II. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte ist der Auftragnehmer berechtigt, Aufnahmen im Rahmen seiner Präsentation insbesondere publizistisch für Magazine, auf seiner Homepage, seinem Blog, seinen Social-Media-Seiten oder für Ausstellungen, Fachmagazine, Wettbewerbe auch kommerziell zu nutzen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein entsprechend öffentlich zugängliches Portfolio für den Auftragnehmer einen Werbewert hat.

 

III. Honorar

Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages per Überweisung fällig. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist jedoch bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.

Bei Nichteinhaltung dieser Frist erhält der Auftraggeber eine Mahnung und muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der Mahnung das vereinbarte Honorar bezahlen. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine zweite, schriftliche Mahnung. Nach der zweiten Mahnung ist das vereinbarte Gesamthonorar zuzüglich 10% dessen fällig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein zusätzliches Honorar pro angefangene Verlängerungsstunde berechnet.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen.

Tritt der Auftraggeber innerhalb eines Monats vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.

IV. Verhinderung des Auftragnehmers

Sollte der Auftragnehmer aufgrund besonderer Umstände wie etwa plötzliche Krankheit, Todesfall im Familienkreis, Verkehrsunfall oder Ähnliches zu einem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.

 

V. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmer darauf hinzuweisen, sollten einzelne Personen der Veröffentlichung von Aufnahmen nicht zustimmen.

 

VI. Nebenbestimmungen

Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in Kirchdorf an der Krems vereinbart.

Änderungen und Ergänzungen sowie Aufhebung nur einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und ist die unwirksame Bestimmung so zu ersetzen, dass der unwirksamen Bestimmung eine nach dem Gehalt und Vertragszweck am meisten entsprechende Bestimmung ersetzt wird.

 

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

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